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UNSERE ARGUMENTE FÜR EINWÄNDE GEGEN DIE WINDRÄDER

DIE BEDROHUNG GEFÄHRDETER ARTEN

Im Gebiet um Wennigloh, insbesondere im vorgesehenen Baugebiet, leben zahlreiche bedrohte Tierarten, insbesondere 16 planungsrelevante Vogelarten für die das Gebiet bedeutsam ist. Unter anderem kommen im Baubereich stark gefährdete Arten wie der rote Milan, Uhu, Turmfalke, verschiede Spechte, Schwarzstorch, Käuze und gefährdete Singvögel vor.

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Besonders Milan und Uhu sind von Windrädern gefährdet.

https://www.nabu.de/news/2019/10/27093.html

Der Uhu brütet im Steinbruch, welcher deutlich unter 1000m an die WEA heranreicht.

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ABSTÄNDE ZUR WOHNBEBAUUNG

Die Regierungskoalition in NRW strebt nicht ohne Grund einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1500m an. Selbst die weniger scharfe Vereinbarung auf Bundesebene sieht einen Abstand von 1000m vor. Momentan gilt noch der Abstand von ca. 3maliger Höhe der Anlage zur Wohnbebauung in NRW, diesen Abstand halten die Anlage so gerade eben ein. Die Bauherren, haben unserer Meinung nach daher jetzt noch schnell den Antrag gestellt, da sie später keine Chance mehr auf Genehmigung hätten. Dies ist nicht verboten, aber in unseren Augen unmoralisch und zeigt eindeutig, wie die Bauherren hier ticken. Mindestens für WEA 1 geben die Gutachten der Bauherren sogar eine bedrängende Optische Wirkung zu!!!

LÄRM

Eine mögliche Lärm Emission wurde lediglich simuliert und berechnet. Die Standorte hierfür erachten wir als fraglich, zudem liegen Sie mit 39,8db bei erlaubten 40db erstaunlich knapp im zulässigen Bereich, weswegen diese Berechnungen angezweifelt werden können.

DER STANDORT LIEGT IM LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET

Der Baubereich liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Dieser besondere Status steht dem Bau von Windrädern entgegen. Der Schutz soll aufgehoben werden, eine stichchaltige Begründung hierfür ist für uns nicht ersichtlich.

Die geplanten WEA-Standorte 1 bis 4 befinden sich nach LANUV (2018) innerhalb der
Landschaftsbildeinheit LBE-VIb-008-O „Hachener Kuppenland“ mit sehr hohem Wert (höchste von vier
Kategorien). Somit ist eine „herausragende Bedeutung“ für das Landschaftsbild gegeben, die gemäß
Windenergie-Erlass NRW der höchsten Bewertungsstufe entspricht. Es muss daher eine Abwägung des öffentlichen Interesses an Naturschutz und der Landschaftspflege mit dem Interesse an
der Nutzung von Windenergie erfolgen. Entgegen dem Gutachten der Bauherren steht unserer Meinung nach der Landschaftschutz in diesem Fall über dem öffentlichen Interesse der Errichtung der WEA

 

DAS LANDSCHAFTSBILD WIRD NACHHALTIG NEGATIV VERÄNDERT

Selbst die vom Bauherren bei Antragstellung vorgelegten Gutachten weisen den WEA eine "erhebliche Beeinflussung des Schutzgutes Landschaft" zu. Hier soll eine Ablasszahlung in Höhe von 458.150, 55€ einen Ausgleich schaffen. Dieser Ablasshandel läuft auf Kosten der BürgerInnen von Wennigloh. In den Gutachten werden die WEA zurecht als "dominante Bauwerke" bezeichnet. Die Windräder werden durch ihre unglaubliche Größe und ihre exponierte Lage zukünftig von vielen Ortsteilen und einer Vielzahl Arnsberger Bürger zu sehen sein. Dies betrifft also nicht nur Wennigloh und Müschede !

ERHOLUNGSWERT DES BEREICHES GEMINDERT

Dem subjektiven Erholungswert für einen jeden von uns kann man unserer Ansicht nach nicht in einem Gutachten bewerten. Für uns wäre der Bau der Windräder ein extremer Eingriff in den Erholungswert vor unserer direkten Haustür.

Das "Feld" wird nie mehr das sein, was es war, wo wir gerne spazieren gehen, wo der gut frequentierte Wennigloher Rundweg verläuft, dessen Erholungswert maßgeblich geschmälert werden wird.

IMMOBILIENWERTE SINKEN

Eine Studie des RWI Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung kommt zum Ergebnis, dass Imobilienwerte um durchschnittlich 7,1 % sinken, wenn Windräder im Umkreis von 1000m gebaut werden.
Die Zeche zahlen also die Anwohner

Gutachten nicht aktuell

Die Gutachten zu den Vogelvorkommen sind teilweise bereits 4 Jahre alt und in keiner Weise vertieft. Lediglich wenige Stichprobenartige Beobachtungen sollen Auskunft über Brutvorkommen geben. Es werden andere Expertenmeinungen z.B. zu Brutvorkommen (z.B Horstsichtungen des LANUV) des Rotmilan im Umkreis der WEA in Frage gestellt.

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Unsere Argumente für Einwände: Engagieren Sie sich

Fledermäuse wurden im Gutachten nicht angesprochen

Wie viele von uns aus Erfahrung wissen, gibt es in Wennigloh mehrere Fledermausarten, welche an Sommerabenden ein ständiger Augenschmaus für alle Wennigloher sind.

Im Gutachten für die Errichtung konnten wir diesbzgl. nichts finden. Fledermäuse sind jedoch durch WEA extrem bedroht und eine Nichtgefährdung muß belegt sein. Vieleicht haben wir es überlesen....oder man verlässt sich ganz auf die Abschreckvorrichtungen der WEA

Bau eines extra Zuweges, sowie Verbreiterung der Feldwege

Für den Bau soll ein Zuweg über die Wiesen unterlab "Reuters Hof" gebaut werden. Zudem müssen die vorhandenen Feldwege zumindest stellenweise auf 4,5m ausgebaut werden

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