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SO KÖNNEN SIE SICH WEHREN

Einwände, Einwände, Einwände

Die Antragsunterlagen können
leider nicht mehr eingesehhen werden.

Die Auslegungszeit ist abgelaufen
Nun können sich wegen Corona & Versammlungsverbot
die Bürger leider nicht treffen.

Da dies eine Bürgerbeteiligung am Antragsverfahren unmöglich macht, solltet Ihr eine Fristverlängerung für die Einwendungen beim Kreis beantragen. Schreibt dem Landrat doch eine entsprechende Email:

Karl.Schneider@hochsauerlandkreis.de



Sollten Sie dem Projekt ähnlich skeptisch gegenüber stehen wie wir,dann nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen als mündigen Bürgern offen stehen. Schicken Sie Ihren Einwand an die Zulassungsbehörde!

Einwände gegen die Anlagen können nur bis zum 30.11.2020 schriftlich bei den Auslegungsstellen,

Stadtverwaltung ArnsbergRathaus, Fachdienst 4.5 Umwelt | Ressourcenschutz, Zimmer 519, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg

oder

GenehmigungsbehördeHochsauerlandkreisUntere Umweltschutzbehörde/ImmissionsschutzZimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon

 

oder per Email unter:
immissionsschutz@hochsauerlandkreis.de
vorgebracht werden !!!

Eine Hilfe zum Erstellen einer Einwendung findet Ihr hier:

Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird, sowie Name und Adresse der Einwänder.

Nur so kann ein Erörterungstermin erwirkt werden,
welcher dann ggf. am
03.02.2021 um 10:00 Uhr
Großer Sitzungssaal Kreishaus
Steinstraße 27
59872 Meschede
stattfindet

So können Sie sich wehren: Willkommen
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